AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fliesen Stahl GmbH & Co. KG

§ 1 Geltungsbereich
1. Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen oder durch uns schriftlich zu bestätigen. Die Änderung dieser Formbestimmung bedarf ebenfalls der Schriftform. Dieses gilt auch für Nebenabreden, Vertragsänderungen, Zusicherungen.
2. Sofern Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entgegenstehen, erkennen wir diese nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
3. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle gelten anstelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.

§ 2 Angebot-Annahme
1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus den Angebotsschreiben etwas anderes ergibt. Sämtliche schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge bedürfen zur Annahme, sofern die Annahme unsererseits nicht durch Auftragsausführung erfolgt, unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Der Kunde hält sich an ein von ihm schriftlich abgegebenes Vertragsangebot 14 Tage ab Zugang bei uns gebunden. 3. Handelt der Kunde als Unternehmer, so hat er unserer Auftragsbestätigung unverzüglich schriftlich zu widersprechen, wenn er mit ihrem Inhalt nicht einverstanden ist.

§ 3 Preise
1. Die im Angebot und der Bestätigung angebebenen Preise sind, soweit ein Pauschalpreis nicht ausdrücklich vereinbart ist, keine Pauschalpreise. Unsere Leistungen werden grundsätzlich nach Material- und Stundenaufwand zu unseren Materialpreisen und Stundenlöhnen abgerechnet. Soweit Preise nicht gesondert vereinbart sind, gelten die in unserer Betriebsstätte und/oder unseren Preislisten angegebenen Preise und Stundenlöhne.
2. Gegenüber Endverbrauchern ist die dem sich aus dem Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ergebenden Preis die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten; gegenüber Unternehmen verstehen sich sämtliche Preisangaben als „Nettopreise“.
3. Der Abzug von Skonti bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

§ 4 Zahlung
1. Alle Rechnungen sind, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ohne Abzug sofort nach Zugang fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz; gegenüber Kaufleuten Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern.
2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3. Der Auftraggeber kann mit eigenen Ansprüchen uns gegenüber nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur soweit befugt, wie sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Abnahme/ Gefahrenübergang
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von uns zu liefernde Ware oder die von uns zu erbringende Werkleistung innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungs- bzw. Fertigstellungsanzeige abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
2. Ab dem Tag der Abnahme unserer Leistung geht die Gefahr aus den Auftraggeber über.

§ 6 Leistungs- und Liefertermine
1. Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, soweit deren Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Leistungsfrist beginnt erst, wenn der Auftraggeber die ihm obliegenden, zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Handlungen vorgenommen hat. Soweit bereits fällige Zahlungen vom Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen geleistet werden, verlängert sich die Leistungsfrist um den Zeitraum des Zahlungsverzuges.
2. Bei Sachverhalten, die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. höhere Gewalt, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörung verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
3. Wird die Leistung nach Vertragsschluss vorübergehend unmöglich, darf der Auftraggeber vom Vertrag zurück treten, wenn seine Interessen an der alsbaldigen Leistung durch die vorübergehende Unmöglichkeit wesentlich beeinträchtigt werden. Im Fall der dauernden Unmöglichkeit der Leistung hat der Auftraggeber das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die Geltendmachung weiterer Rechte wegen Unmöglichkeit der Leistung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten die Unmöglichkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
4. Im Falle des Verzuges mit unserer Leistung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Die Geltendmachung weiterer Rechte insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn wir hätten den Verzug durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Vertragspflichten herbeigeführt.
5. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

§ 7 Haftung für Schäden
1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Der Haftungsausschluss gilt auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 8 Mängelhaftung
1. Zur Vermeidung der Vertiefung eines Mangels sind die Mängel unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Für Kaufleute wird die entsprechende Anwendung der Regelung des § 377 HGB ausdrücklich vereinbart.
2. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel unserer Leistung vorliegt, können wir den Anspruch des Auftraggebers auf Nacherfüllung nach unserer Wahl in Form der Mangelbeseitigung oder durch Herstellung eines neuen Werkes bzw. Ersatzlieferung erbringen.
3. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener schriftlicher Fristsetzung mindestens zweimal fehl oder wird sie von uns entgültig verweigert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen, sofern die Mängel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Sofern uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4. Sofern der Mangel auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft /vereinbarten Beschaffenheit beruht, so gelten als zugesichert/ vereinbart nur solche Eigenschaften, die ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. 4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§ 9 Gerichtsstand
1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN- Kaufrechts ist ausgeschlossen.